09 Jun 2015

Muskelshirt verboten beim Fitnesstraining im Verein


Vor dem Duisburger Amtsgericht klagte ein Mann auf 10.000 € Schmerzensgeld. Der Mann klagte weil der Fitnessclub in einer Mitgliederversammlung eine Ärmelpflicht, aus hygienischen Gründen, beschlossen hatte. Der Herr fühlte sich diskriminiert da er nicht mehr im Muskelshirt trainieren durfte. Er wollte nicht das jemand bestimmt was er beim Training zu tragen habe, also trainierte er in seinem geliebten Shirt weiter und wurde aus dem Verein geschmissen.

Die Klage auf Schmerzensgeld wurde vom Duisburger Gericht jedoch abgewiesen. Das Gericht ist der Meinung das ein Verein berechtigt ist sich eine Kleiderordnung zu geben.